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   BFH, 14.02.2012 - VII R 16/11   

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https://dejure.org/2012,22159
BFH, 14.02.2012 - VII R 16/11 (https://dejure.org/2012,22159)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2012 - VII R 16/11 (https://dejure.org/2012,22159)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - VII R 16/11 (https://dejure.org/2012,22159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen gewonnenen Pulvern oder Granulaten als "Titan in Rohform; Pulver" - Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit der Ware bei Einfuhr - Auslegung einzelner Tarifpositionen

  • openjur.de

    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen gewonnenen Pulvern oder Granulaten als "Titan in Rohform; Pulver"; Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit der Ware bei Einfuhr; Auslegung einzelner Tarifpositionen

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 220 Abs 1, ZK Art 221 Abs 1, KN Pos 8108 UPos 2000, KN Pos 8108 UPos 3000, EGV 1719/2005, EGV 1255/96, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 221 Abs 1
    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen gewonnenen Pulvern oder Granulaten als "Titan in Rohform; Pulver" - Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit der Ware bei Einfuhr - Auslegung einzelner Tarifpositionen

  • Bundesfinanzhof

    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen gewonnenen Pulvern oder Granulaten als "Titan in Rohform; Pulver" - Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit der Ware bei Einfuhr - Auslegung einzelner Tarifpositionen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 Abs 1 ZK, Art 221 Abs 1 ZK, Pos 8108 UPos 2000 KN, Pos 8108 UPos 3000 KN, EGV 1719/2005
    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen gewonnenen Pulvern oder Granulaten als "Titan in Rohform; Pulver" - Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit der Ware bei Einfuhr - Auslegung einzelner Tarifpositionen

  • rewis.io

    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen gewonnenen Pulvern oder Granulaten als "Titan in Rohform; Pulver" - Maßgeblichkeit der objektiven Beschaffenheit der Ware bei Einfuhr - Auslegung einzelner Tarifpositionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Pos 8108 30 00
    Kombinierte Nomenklatur unter Position 8108 30 00; Zollrechtliche Einordnung von Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder Titanlegierungen

  • datenbank.nwb.de

    Objektive Beschaffenheit im Zeitpunkt der Einfuhr für die zolltarifliche Beurteilung maßgebend; Tarifierung von "Titan in Rohform"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus BFH, 14.02.2012 - VII R 16/11
    8101 94 00 KN "Wolfram in Rohform" und 8102 94 00 KN "Molybdän in Rohform" hat der EuGH unter Hinweis auf andere Sprachfassungen der KN ausgeführt, der Ausdruck "Rohform", wie er in diesen Unterpositionen vorkomme, verweise nicht auf die Dimensionen der fraglichen Metallgegenstände, sondern auf ihren im Wesentlichen unbearbeiteten Zustand (Urteil vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, Slg. 2008, I-8921, Rz 50).
  • BFH, 05.03.1980 - VII R 62/77
    Auszug aus BFH, 14.02.2012 - VII R 16/11
    Unter Hinweis darauf hat der Senat (Urteil vom 5. März 1980 VII R 62/77, BFHE 131, 124, ZfZ 1981, 16) für die Tarifierung durch Umschmelzen von Schrott entstandener Masseln (Barren) nicht darauf abgestellt, dass sie aus Schrott oder Bearbeitungsabfällen herrührten, sie insbesondere nicht als "Abfallblöcke" i.S. der Tarifst.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-12/10

    Lecson Elektromobile - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte

    Auszug aus BFH, 14.02.2012 - VII R 16/11
    Die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System sowie die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur stellen ein wichtiges, wenn auch ein nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 22. Dezember 2010 C-12/10 --LECSON Elektromobile--, ZfZ 2011, 47).
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